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Die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA), eine Abteilung des Amtes für Justiz, beaufsichtigt seit 1. April 2009 gemeinnützige Stiftungen. Privatnützige Stiftungen können sich freiwillig ihrer Aufsicht unterstellen. Die STIFA sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwaltet und verwendet wird. Im Anlassfall beantragt sie geeignete Massnahmen beim Gericht. Sie ist berechtigt, bei nicht eingetragenen Stiftungen die Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen zu kontrollieren.

Ziel war die Realisierung der neuen Website für die Stiftungsaufsichtsbehörde Liechtenstein. Eckdaten: Relaunch Website, Mehrsprachigkeit, Responsive Design für Mobile Endgeräte, CMS / Redaktionstool

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Stiftungs­aufsichtsbehörde

https://www.stifa.li/de/

2011 - heute

Öffentlich / Verband / Stadt und Gemeinde

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Machen wir den ersten Schritt.
Ein erster Kaffee ist der beste Weg dem Ziel einen Schritt näher zu kommen. Meist zeigt sich rasch, wohin die Reise führt und was als Erstes angepackt werden sollte.

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Oha, da hat´s leider ein Bearbeitungsproblem gegeben...